1.1 Dieses Dokument legt die allgemeinen Anforderungen an Sicherheit und die allgemeinen (Mindest )Anforderungen an die Leistung für die in EN 1846 1:2011 bezeichneten Feuerwehrfahrzeuge fest.
ANMERKUNG 1 Kategorien und Gewichtsklassen dieser Fahrzeuge sind in EN 1846 1:2011 angegeben.
ANMERKUNG 2 Fahrzeug bedeutet Landfahrzeuge, die auch auf Schienen fahren können, und Amphibienfahrzeuge.
Bei Erstellung dieses Dokuments wurde vorausgesetzt, dass das fertige, selbst fahrende Standard-Fahrgestell (oder das nach den gleichen Grundsätzen konstruierte Fahrgestell), das die Grundlage für Feuerwehrfahrzeuge bildet, ein innerhalb der vom Hersteller festgelegten Grenzen annehmbares Sicherheitsniveau für dessen grundlegende Transportfunktionen bietet. Deshalb enthält dieses Dokument keine Anforderungen an dieses Fahrgestell.
Dieses Dokument behandelt alle für Feuerwehrfahrzeuge signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse, wenn diese entsprechend dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden sowie unter Fehlgebrauchsbedingungen, die vom Hersteller vernünftigerweise vorhersehbar sind.
Ergänzende spezifische Anforderungen an Hubrettungsfahrzeuge sind Gegenstand der folgenden Europäischen Normen:
? EN 1777:2010: Hubrettungsfahrzeuge für Feuerwehren und Rettungsdienste, Hubarbeitsbühnen (HABn);
? EN 14043:2014: Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern);
? EN 14044:2014: Drehleitern mit aufeinander folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern).
ANMERKUNG 3 In diesem Dokument nicht behandelte zusätzliche Regelungen können in Verbindung mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gelten.
Dieses Dokument behandelt Feuerwehrfahrzeuge, die für einen Einsatz in einem Temperaturbereich von -15 °C bis +40 °C vorgesehen sind.
ANMERKUNG 4 Im Fall einer Verwendung außerhalb dieses Temperaturbereichs sind möglicherweise zusätzliche Maßnahmen notwendig, wie zwischen Hersteller und Kunden vereinbart. Derartige Anforderungen liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieses Dokuments.
1.2 Dieses Dokument behandelt nicht die folgenden Typen der Feuerwehrfahrzeuge oder Ausrüstungen:
? Fahrzeuge, die ausschließlich für den Mannschaftstransport entwickelt wurden;
? Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3 t;
? Boote;
? Luftfahrzeuge;
? ausschließliche Schienenfahrzeuge;
? Krankenkraftwagen (siehe EN 1789:2020+A1:2023);
? Festlegungen für transportable Geräte, die nicht für die Brandbekämpfung vorgesehen sind und mit einem Nebenantrieb (NA) betrieben werden;
? Flughafen-Löschfahrzeuge im Anwendungsbereich der Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (en: International Civil Aviation Organization (ICAO)).
1.3 Dieses Dokument behandelt die technischen Anforderungen zur Verringerung der in Anhang K aufgeführten Gefährdungen, die bei betriebsmäßigem Einsatz und der Routineüberprüfung und Instandhaltung von Feuerwehrfahrzeugen erwachsen können, wenn dies entsprechend den Spezifikationen des Herstellers oder seines autorisierten Beauftragten erfolgt.
Nicht behandelt werden Gefährdungen, die hervorgerufen werden durch:
? nicht fest angebaute Ausrüstung, d. h. transportable Ausrüstung, die auf dem Fahrzeug mitgeführt wird;
? Anwendung in potentiell explosiven Atmosphären;
? Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme;
? elektromagnetische Verträglichkeit.
In diesem Dokument nicht behandelte zusätzliche Maßnahmen sind für einen besonderen Einsatz (z. B. Brände in der Natur, Überschwemmung usw.) möglicherweise erforderlich.
1.4 Dieses Dokument ist nicht für Maschinen anwendbar, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments hergestellt wurden.