Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Einbruch- und Überfallmeldeanlagen fest, die in Gebäuden installiert sind und die exklusive oder nicht-exklusive leitungsgebundene oder drahtlose Verbindungen verwenden. Diese Anforderungen gelten auch für die Anlageteile von in Gebäude installierten EMA/ÜMA, die üblicherweise im Außenbereich am Gebäude montiert sind z. B. zusätzliche Bedieneinrichtung oder Signalgeber. Die Norm enthält keine Anforderungen an EMA/ÜMA für den Außenbereich. Diese Norm legt Leistungsanforderungen für installierte EMA/ÜMA fest, enthält aber keine Anforderungen an Planung, Projektierung, Installation, Betrieb oder Instandhaltung. Diese Anforderungen gelten auch für EMA/ÜMA, die Mittel der Erkennung, Auslösung, Verbindung, Steue-rung, Kommunikation und Energieversorgungen mit anderen Anwendungen teilen. Der Funktion von EMA/ÜMA darf von anderen Anwendungen nicht negativ beeinflusst werden. Anforderungen an EMA/ÜMA Anlageteile sind entsprechend den Umweltklassen festgelegt. Diese Klassifizierung beschreibt die Umweltbedingungen, bei denen ein bestimmungsgemäßer Funktion der EMA/ÜMA Anlageteile erwartet werden kann. Wenn die Anforderungen der vier Umweltklassen aufgrund extremer Bedingungen, die in bestimmten geographischen Gebieten erfahrungsgemäß auftreten, nicht ausreichend sind, gelten die in Anhang A aufgeführten besonderen Nationalen Bedingungen. Allgemeine Anforderungen an Umweltbedingungen für EMA/ÜMA Anlageteile werden in Abschnitt 7 beschrieben. Die Anforderungen dieser Europäischen Norm gelten auch für EMA und ÜMA, die unabhängig voneinander installiert sind. Wenn EMA/ÜMA keine Funktionen für das Erkennen von Eindringlingen enthalten, gelten die Anforderungen an die Einbrucherkennung nicht. Wenn EMA/ÜMA keine Funktionen für Überfallmeldungen enthalten, gelten die Anforderungen an Überfall nicht. ANMERKUNG Falls nicht anders angegeben, gilt die Abkürzung EMA/ÜMA auch für EMA sowie für ÜMA.