1.1 Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Sicherheit und die (Mindest-)Anforderungen an die Leistung für die in EN 1846 1 bezeichneten Feuerwehrfahrzeuge fest.
ANMERKUNG 1 Kategorien und Gewichtsklassen dieser Fahrzeuge sind in EN 1846 1 angegeben.
Bei Erstellung dieser Europäische Norm wurde vorausgesetzt, dass das fertige, selbst fahrende Standard-Fahrgestell (oder das nach den gleichen Grundsätzen konstruierte Fahrgestell), das die Grundlage für Feuerwehrfahrzeuge bildet, ein innerhalb der vom Hersteller festgelegten Grenzen annehmbares Sicherheits-niveau für dessen grundlegende Transportfunktionen bietet. Deshalb enthält diese Europäische Norm keine Anforderungen an diese Fahrgestelle.
Diese Europäische Norm behandelt alle für Feuerwehrfahrzeuge signifikanten Gefährdungen, gefährlichen Situationen und Ereignisse, wenn diese entsprechend dem bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden sowie unter Fehlgebrauchsbedingungen, die vom Hersteller allgemein vorhergesehen werden können (siehe Abschnitt 4).
Ergänzende Anforderungen an Hubrettungsfahrzeuge sind Gegenstand der folgenden Europäischen Normen:
- EN 1777, Hubarbeitsbühnen (HABn) für Feuerwehrfahrzeuge;
- EN 14043, Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik Drehleitern);
- EN 14044, Drehleitern mit aufeinander folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Dreh-leitern).
Deren spezifische Anforderungen können Anforderungen dieses Dokuments ergänzen oder ändern und haben gegenüber den entsprechenden Anforderungen dieses Dokuments Vorrang.
ANMERKUNG 2 In diesem Dokument nicht behandelte zusätzliche Regelungen können in Verbindung mit dem Einsatz dieser Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr gelten.
Diese Europäische Norm behandelt Feuerwehrfahrzeuge, die für einen Einsatz in einem Temperaturbereich von ?15 °C bis ?35 °C vorgesehen sind.
ANMERKUNG 3 Im Fall einer Verwendung außerhalb dieses Temperaturbereichs können zusätzliche Maßnahmen notwendig sein, wie zwischen Hersteller und Kunden vereinbart. Derartige Anforderungen liegen außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Europäischen Norm.
1.2 Die vorliegende Europäische Norm behandelt nicht die folgenden Typen der Feuerwehrfahrzeuge oder Ausrüstungen:
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Mannschaftstransport entwickelt wurden;
- Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse bis 3 t;
- Boote;
- Luftfahrzeuge;
- Eisenbahnen;
- Krankenkraftwagen (siehe EN 1789);
- Festlegungen für transportable Geräte, die mit einem Nebenantrieb (NA) betrieben werden;
- Flughafen Löschfahrzeuge im Anwendungsbereich der Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (en: International Civil Aviation Organisation (ICAO)).
1.3 Diese Europäische Norm behandelt die technischen Anforderungen zur Verringerung der in Abschnitt 4 aufgeführten Gefährdungen, die bei betriebsmäßigem Einsatz und der Routineüberprüfung und Instand-haltung von Feuerwehrfahrzeugen erwachsen können, wenn dies entsprechend den Spezifikationen des Herstellers oder seines autorisierten Beauftragten erfolgt.
Nicht behandelt werden Gefährdungen, die hervorgerufen werden durch:
- nicht fest angebaute Ausrüstung, d. h. transportable Ausrüstung, die auf dem Fahrzeug mitgeführt wird;
- Anwendung in potentiell explosiven Atmosphären;
- Inbetriebnahme und Außerbetriebnahme;
- elektromagnetische Verträglichkeit.
In dieser Europäischen Norm nicht behandelte zusätzliche Maßnahmen können für einen besonderen Einsatz (z. B. Brände in der Natur, Überschwemmung usw.) erforderlich sein.
1.4 Diese Europäische Norm gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieser Euro-päischen Norm hergestellt wurden.